Allgemeine Geschäftsbedingungen der WNW Energie GmbH
1. Anbieter, Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die WNW Energie GmbH verkauft Dienstleistungen zur Errichtung von Photovoltaik- (PV) und Batteriespeicheranlagen ausschließlich zu diesen Bedingungen. Abweichende Bedingungen des Käufers gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch den Geschäfts-führer der WNW Energie GmbH. Diese Bedingungen gelten auch dann, wenn die WNW Energie GmbH in Kenntnis abweichender Bedingungen des Käufers vorbehaltlos liefert. Diese Bedingungen werden nur durch individuelle schriftliche Vereinbarungen zwischen dem Käufer und der WNW Energie GmbH verdrängt. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Textform, dies gilt auch für die Änderung des Textformerfordernisses. Zusätzliche Lieferungen/Leistungen erfolgen nur auf der Grundlage einer schriftlichen Vertragsergänzung.
Vertragspartner des Kunden wird vorbehaltlich der Beauftragung von Zusatzarbeiten durch den Kunden an Dritten:
WNW Energie GmbH
Sitz der Gesellschaft: Dorfstr. 4 83703 Gmund Eingetragen beim Amtsgericht Miesbach
Handelsregister-Nr.: HRB 257499
USt-IdNr. : DE321611216
Geschäftsführung: Ulf Neckerauer
2. Vertragsgegenstand
Der Kunde stellt sicher, dass das Gebäude und insbesondere der Dachstuhl der zusätzlichen Last einer Photovoltaikanlage standhalten kann und beauftragt ggf. auf seine eigenen Kosten zur Überprüfung der Standsicherheit einen Baustatiker. Sollte die WNW Energie GmbH während der Projektierung oder Projektumsetzungen Mängel in der Standsicherheit feststellen, ist die WNW Energie GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und dem Kunden etwaige bereits entstandene Aufwendungen in Rechnung zu stellen. Das Recht zur Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches bleibt unberührt.
Die Einhaltung der baurechtlichen Anforderungen der einschlägigen Landesbauordnung wird ebenfalls vorausgesetzt. Die entsprechende Prüfung, die ggf. erforderliche Schaffung von entsprechenden Voraussetzungen und das Tragen dafür ggf. anfallender Kosten obliegt allein dem Kunden, wird von der WNW Energie GmbH nicht übernommen und ist nicht Bestandteil dieses Vertrages.
Soweit zur Erbringung der geschuldeten Lieferungen und Leistungen erforderlich, gewährt der Kunde der WNW Energie GmbH und seinen Beauftragten den ungehinderten Zugang zu den Dachflächen und Gebäudeteilen, auf denen die Photovoltaikanlage und ihre Nebeneinrichtungen (Wechselrichter, Solarstromspeicher, etc.) zu installieren sind.
Zudem hat der Kunde eigenverantwortlich dafür Sorge zu tragen, dass ein für die Montage ggf. notwendiges Gerüst aufgestellt werden kann. Für Verzögerungen aufgrund von Beschränkungen der Montage oder Behinderungen beim Zugang zum Installationsort ist nicht die WNW Energie GmbH, sondern der Kunde selbst verantwortlich.
Sämtliche Fristen und Termine, die für die Lieferungen und Leistungen von der WNW Energie GmbH maßgeblich sind, verlängern sich um den Zeitraum, in dem sie aufgrund von Montagebehinderungen in der Leistungserbringung beeinträchtigt war. Etwaige hierdurch entstehende Zusatzaufwendungen sowie Nutzungsausfälle sind vom Kunden zu tragen.
Sollten sich während der Projektierung oder der Projektumsetzung bauliche Risiken oder Gefahrenstellen (dazu gehören auch Umweltgefährdungen) ergeben, oder gesetzliche Vorschriften und Regelungen eine vertragsgerechte Auftragsausführung behindern, ist die WNW Energie GmbH berechtigt, das Projekt zu unterbrechen. Sofern möglich und vom Kunden gewünscht, erstellt die WNW Energie GmbH dem Auftragnehmer ein Angebot zu Abstellung der Projektbehinderung. Nimmt der Kunde das Angebot nicht an oder stellt die Mängel nicht eigenständig (durch eigene Leistung) oder durch einen eigens beauftragen Fachunternehmer ab, behält die WNW Energie GmbH sich vor, die weitere Umsetzung des Auftrags abzulehnen. Die WNW Energie GmbH ist dazu berechtigt, dem Kunden etwaige bereits entstandene Aufwendungen in Rechnung zu stellen. Das Recht zur Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches bleibt unberührt.
Voraussetzung für die Installation der von dem Kunden in Auftrag gegebenen Photovoltaikanlage ist die Einhaltung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen sowie eine positive Netzverträglichkeitsuntersuchung des örtlichen Netzbetreibers unter Beachtung aller individuellen Festlegungen des Netzbetreibers.
Die anfallenden Installationsarbeiten sind als Nebenleistung zum Kaufvertrag anzusehen (Kauf mit Montageverpflichtung). Auf die Ausführung dieser Arbeiten findet daher deutsches Kaufrecht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
3. Errichtung
Der Kunde ist dafür verantwortlich, sämtliche für Errichtung der Photovoltaikanlage erforderlichen Zustimmungen, Genehmigungen und/oder Mitteilungen vor Beginn der Installation der Anlage einzuholen, soweit diese erforderlich sind.
- Dachbeschaffenheit: Der Kunde versichert mit Auftragserteilung, dass das Dach, sowie dessen Bestandteile für die Installation einer Photovoltaikanlage geeignet
- Statik: Der Kunde stellt sicher, dass das Gebäude, worauf sich das Vorhaben bezieht, die Photovoltaikanlage tragen kann und er das betreffende Gebäude auf dessen Eignung, insbesondere die Tragfähigkeit des Daches, für die Installation einer solchen Anlage mittels Auftrag eines entsprechenden Fachmanns (Baustatiker) auf eigene Kosten auf Standsicherheit überprüft.
- Genehmigungen: Die WNW Energie GmbH setzt voraus, dass die öffentlich-rechtlichen Anforderungen, insbesondere der jeweiligen Landesbauordnung und des Denkmalschutz- gesetzes, durch Sie eingehalten werden. Wir übernehmen nicht die Kosten für die entsprechende Prüfung oder für die eventuell erforderliche Schaffung von entsprechenden Voraussetzungen – beides ist ausdrücklich nicht Bestandteil des
- Ihre Aufklärungspflichten: Sie sind verpflichtet alle von uns angefragten Informationen über die Art und Beschaffenheit des Daches umfänglich und wahrheitsgemäß
- Baufreiheit des Daches: Sie sind verpflichtet, die Dachflächen, auf denen das Solarstrom-System installiert werden soll, in einem baufreien Zustand zu halten. Insbesondere sind Satellitenantennen durch Sie zu
- Termine: Die Termine für die Lieferung und die Errichtung des Solarstrom-Systems werden wir mit Ihnen abstimmen. Die vereinbarten Liefer- und Ausführungstermine entsprechen dem jeweiligen Planungsstand und sind, soweit nicht anders vereinbart, deshalb nicht verbindlich im Zusammenhang mit der Erfüllung unserer Pflichten aus dem
- Zugang/Gestaltung von Maßnahmen: Sie gewähren uns und den von uns Beauftragten ungehinderten Zugang zu den Dachflächen und Gebäudeteilen, in bzw. auf welchen das Solarstrom-System zu installieren ist. Sofern Sie nicht im Zusammenhang mit der Angebotserstellung Abweichendes mit uns vereinbart haben, müssen unsere Montagefahrzeuge oder die unserer Beauftragten so nah wie erforderlich und zumutbar, üblicherweise bis auf 20 Meter, an den Installationsort heranfahren können. Außerdem stellen Sie eigenverantwortlich sicher, dass ein für die Installation eventuell notwendiges Gerüst aufgestellt werden kann. Sie verpflichten sich, sämtliche Maßnahmen, die zur Errichtung des Solarstrom-Systems erforderlich sind, zu gestatten. Sie stellen uns am Standort vorhandene Flächen für Zwischenlagerung von Material unentgeltlich zur Verfügung. Alle Maßnahmen werden so mit Ihnen abgestimmt, dass unbillige Beeinträchtigungen vermieden
- Verantwortung für gelagertes Material: Unter Umständen wird Material vor dem Errichtungstermin bei Ihnen auf dem Grundstück Sie sind dafür verantwortlich, dieses Material gegenüber Zugriffen von Dritten zu schützen.
- Verzögerungen: Sie sind selbst verantwortlich für Zugangsbehinderungen am Installationsort und für Verzögerungen aufgrund von Beschränkungen der Installation. Alle Termine und Fristen, die sich auf unsere Leistungen beziehen, können sich um den Zeitraum verschieben bzw. verlängern, in dem wir aufgrund von Montagebehinderungen in der Leistungserbringung behindert waren. Eventuell hierdurch entstehende Nutzungsausfälle oder Zusatzkosten werden von Ihnen
4. Leistungen im Zusammenhang mit der Errichtung und Inbetriebnahme
- Anmeldung: Wir werden das Solarstrom-System in Ihrem Namen beim Netzbetreiber anmelden. Für die Meldung bei der Bundesnetzagentur vgl. Ziffer 1.
- Netzanschluss: Wir werden das Erfordernis eines Netzanschlusses für den Betrieb des Solarstrom-Systems gemeinsam mit Ihnen prüfen und eine gegebenenfalls erforderliche Anpassung des Netzanschlusses, sofern von Ihnen gewünscht, bei dem zuständigen Netzbetreiber beauftragen.
- Messstellenbetrieb: Wir werden beim Netzbetreiber die Einspeisezählung für Sie beantragen, sofern Sie nicht selbst als dritter Messstellenbetreiber tätig werden möchten oder ein anderer dritter Messstellenbetreiber von Ihnen beauftragt werden soll. Haben Sie uns ein solches Interesse schriftlich angezeigt, ist die Beauftragung der Zählersetzung nicht Gegenstand unseres
- Zählerschrank: Wir übernehmen die Ertüchtigung des Zählerschrankes für Sie, sofern Sie uns hierzu gesondert beauftragen. Hierfür können weitere Kosten
- Inbetriebnahme-Protokoll: Unter Ihrer Anwesenheit wird ein Inbetriebnahme-Protokoll durch uns oder unsere Beauftragten
- Mitteilung Inbetriebnahme: Wir werden dem Netzbetreiber das Datum der Inbetriebnahme vor dem Inbetriebsetzungstermin mitteilen und das Inbetriebnahme-Protokoll übersenden. Inbetriebnahme ist die erstmalige Inbetriebsetzung der Anlage nach Herstellung der technischen Betriebsbereitschaft der Anlage; die technische Betriebsbereitschaft setzt voraus, dass die Anlage fest an dem für den dauerhaften Betrieb vorgesehenen Ort und dauerhaft mit dem für die Erzeugung von Wechselstrom erforderlichen Zubehör installiert wurde (vgl. § 3 Nr. 30 EEG-2017).
- Fertigmeldung: Wir werden die Meldung der Fertigstellung der Anlage beim Netzbetreiber in Ihrem Namen übernehmen.
- Vollmacht: Zur Durchführung der vorstehend genannten Tätigkeiten erteilen Sie uns eine Vollmacht, für die wir Ihnen ein entsprechendes Formular zur Verfügung
- Ihre Mitwirkungspflichten: Im Rahmen der Ausübung der Leistungen nach dieser Ziffer kann Ihre Mitwirkung erforderlich werden. Dies betrifft insbesondere Informationen zur Ausfüllung von Anträgen, Anmeldungen und anderen Datenerhebungsbögen von Behörden und/oder Netzbetreibern. Sofern uns die jeweilig angefragten Daten nicht aus dem Inhalt dieses Vertrages bekannt sein können, verpflichten Sie sich, uns diese in geeigneter Weise mitzuteilen. Sie verpflichten sich außerdem, uns sämtlichen Schriftverkehr mit Behörden und Netzbetreibern über die Errichtung und die Inbetriebnahme des Solarstrom-Systems in eingescannter Form per E-Mail zu übermitteln.
- Kosten: Kostenforderungen Dritter im Zusammenhang mit den vorgenannten Tätigkeiten, insbesondere solche des Netzbetreibers für eine Herstellung des Netzanschlusses und der Ertüchtigung des Zählerschrankes, haben Sie zu begleichen. Im Rahmen des Angebotes haben wir solche Kosten, die über den eigentlichen Kaufpreis hinaus entstehen, geschätzt. Diese Kosten sind nicht Bestandteil des
5. Anlagenbetrieb
- Mit dem Stichtag der Inbetriebnahme des Solarstrom-Systems fällt Ihnen die energiewirtschaftliche Marktrolle des Anlagenbetreibers zu. Der Anlagenbetrieb und die energiewirtschaftlichen Pflichten eines Anlagenbetreibers sind nicht Gegenstand dieses Vertrages. Damit obliegt Ihnen insbesondere die Meldung des Solarstrom-Systems bei der Bundesnetzagentur über das PV-Meldeportal bzw. das Marktstammdatenregister. Gegebenenfalls kann eine gesonderte Meldung des Speichers erforderlich
- Die Wahrnehmung aller beim Netzbetreiber und bei der Bundesnetzagentur als Anlagenbetreiber zu tätigenden Mitteilungen ist ausschließlich Ihre Aufgabe, sofern diese nicht nach Ziffer 4 von uns übernommen wird oder es wurde Gegenteiliges ausdrücklich schriftlich vereinbart. Unsere Mitarbeiter werden Sie jedenfalls wo immer möglich und zulässig unterstützen, damit diese Prozesse für Sie so unkompliziert wie möglich vonstattengehen.
6. Schutzrechte
Alle von der WNW Energie GmbH erstellten Unterlagen, sowie Abbildungen, Zeichnungen usw. sind nur annähernd maßgebend, sofern nichts anderes vereinbart worden ist.
Handelsübliche Abweichungen sind möglich und zulässig. Für diese Unterlagen behält sich die WNW Energie GmbH alle Eigentums- und Urheberrechte vor.
7. Bonitätsprüfung
Die WNW Energie GmbH behält sich das Recht vor, eine Bonitätsauskunft des Käufers einzuholen. Bei Vorliegen negativer Bonitätsmerkmale, insbesondere bei Vorliegen einer negativen Auskunft der oben genannten Gesellschaften zu Merkmalen der Bonität des Kunden, behält sich die WNW Energie GmbH ausdrücklich das Recht vor das Angebot des Kunden auf Abschluss eines Kaufvertrages mit Installationsverpflichtung über eine Photovoltaikanlage abzulehnen.
8. Preise und Zahlungsarten
Es gelten die im Angebot aufgeführten Preise. Alle Einzelpreise sind Nettopreise. Sämtliche Rechnungsbeträge sind innerhalb von 7 Werktagen nach Zugang der Rechnung per Überweisung zu zahlen. Wir behalten uns zur Absicherung des Kreditrisikos vor, eine Vorauszahlung zu verlangen. Etwaige Kosten einer Geld-Transaktion sind vom Kunden zu tragen.
Befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug, können wir angemessene Maßnahmen zur Durchsetzung unserer Forderung ergreifen; fordern wir ihn erneut zur Zahlung auf oder lassen den Betrag durch einen Beauftragten einziehen, stellen wir dem Kunden dadurch entstandene Kosten in Rechnung.
Einwände gegen Rechnungen berechtigen zum Zahlungsaufschub oder zur Zahlungs- verweigerung nur, sofern die ernsthafte Möglichkeit eines offensichtlichen Fehlers besteht. Die Rechte des Kunden bleiben unberührt.
Der Kunde kann gegen unsere Ansprüche nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Dies gilt nicht für Ansprüche aufgrund vollständiger oder teilweiser Nichterfüllung oder mangelnder Erfüllung der Vertragspflichten.
9. Liefer- Ausführungs- und Installationstermine
Den Installationstermin wird die WNW Energie GmbH mit dem Kunden absprechen. Witterungsbedingt kann es zu Abweichungen kommen. Die genannten Liefer- und Ausführungstermine entsprechen dem jeweiligen Planungsstand und sind, soweit nicht anders vereinbart, deshalb nicht verbindlich. Sollten die Vertragsparteien durch höhere Gewalt, Terror, Krieg, Arbeitskampfmaßnahmen bei den eigenen Werken, Beschädigungen von Anlagen, Anordnungen von hoher Hand oder durch sonstige Umstände mit unmittelbaren Auswirkungen auf den Vertragsgegenstand, die abzuwenden nicht in ihrer Macht liegen bzw. deren Abwendung mit einem angemessenen technischen und/oder wirtschaftlichen Aufwand nicht erreicht werden kann, an der Erfüllung ihrer Leistungen ge- bzw. behindert sein, so ruhen die Verpflichtungen zur Vertragserfüllung, bis diese Umstände und Folgen beseitigt sind. Die Vertragspartner werden sich unverzüglich über diese Umstände und deren voraussichtliche Dauer informieren. Entsprechendes gilt für den Wegfall dieser Umstände. Die Vertragsparteien werden alle angemessenen Anstrengungen unternehmen, um ihren Verpflichtungen so bald wie möglich nachkommen zu können.
10. Berechnungen und Kalkulationen
Für Berechnungen und Kalkulationen, finanzielle Berechnungen und Prognosen, Berechnungen des Stromertrags von Photovoltaikanlagen und/oder sonstige Ertragsberechnungen und/oder Berechnungen zur Stromeinsparung (soweit Sie durch die WNW Energie GmbH angeboten oder erstellt werden) gelten folge Bestimmungen:
PV-Kalkulationen stellen lediglich Beispielsberechnungen dar, die keine Verbindlichkeit haben, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Die WNW Energie GmbH haftet nicht für die Richtigkeit der PV-Kalkulationen, ebenso wenig für die Richtigkeit und Vollständigkeit der in den PV-Kalkulationen enthaltenen Angaben. Die PV- Kalkulationen stellen ferner keine Geschäftsgrundlage für den Abschluss des Vertrages dar. Abbildungen, Zeichnungen und andere Unterlagen sind nur annähernd maßgebend, sofern nichts andres vereinbart wurde. Abweichungen sind möglich und zulässig.
Die Prognosen und weiteren Unterlagen erhalten keine Aussagen über die Beschaffenheit der Photovoltaikanlage. Diese sowie die übrigen Vertragsbedingungen ergeben sich ausschließlich aus diesem Vertrag und Ihrem persönlichen Angebot. Wir behalten uns für diese Unterlagen alle Eigentums- und Urheberrechte vor.
11. Eigentum und Gefahrenübergang
Die Lieferung ist vom Käufer auf dem seitens WNW Energie GmbH bzw. einem beauftragten Lieferanten übergebenen Lieferschein zu bestätigen. Teillieferungen sind nach Abstimmung zulässig. Der Gefahrenübergang der Lieferung von WNW Energie GmbH auf den Käufer erfolgt bei Warenübergabe und Installation der Photovoltaikanlage.
Die übernommene Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von der WNW Energie GmbH . Der Käufer ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Er tritt der WNW Energie GmbH jedoch alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages (inkl. MwSt.) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer/Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist.
12. Gewährleistung und Haftung; Haftungsausschluss
- Die WNW Energie GmbH haftet – vorbehaltlich der Regelungen der Ziff. 12.6 und 7
- gleich aus welchem Rechtsgrund nur, wenn es sich um einen Schaden a) aus einer schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt oder
b) der Schaden auf einer vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Pflichtverletzung von der WNW Energie GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruht.
- Die WNW Energie GmbH haftet auch bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (vertragswesentliche Pflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst erlaubt, auf deren Erfüllung Sie daher vertrauen und auch vertrauen dürfen), bei leichter Fahrlässigkeit jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren vertragstypischen Schäden. Bei Schäden, die auf eine leicht fahrlässige Verletzung nicht vertragswesentlicher Pflichten zurückzuführen sind, haftet die WNW Energie GmbH nur, soweit es sich um Körper- und Gesundheitsschäden
- Die Haftungsbeschränkung gemäß Ziffer 12.2 gilt in gleicher Weise für Schäden, die aufgrund von grober Fahrlässigkeit von WNW Energie GmbH -Arbeitnehmern und Mitarbeitern, welche nicht zu den gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen von WNW Energie GmbH gehören, verursacht
- WNW Energie GmbH haftet nicht für unvorhersehbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn, es sei denn, es liegt ein Fall der Ziffer 12.1
- Soweit die Haftung vorstehend ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, Mitarbeiter und Organe sowie der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von der WNW Energie GmbH einschließlich deren Arbeitnehmer, Mitarbeiter und
- Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
- Die Ersatzpflicht für Sachschäden nach dem Haftpflichtgesetz wird Die Haftung nach dem Haftpflichtgesetz für Personenschäden bleibt unberührt.
- Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Vorschriften.
- Die Verjährungsfrist beträgt ein Jahr. Bei Bauwerken beträgt sie fünf
13. Eigentumserklärung
Der Kunde erklärt durch Unterschrift des Vertrages verbindlich, Eigentümer des Gebäudes oder in anderer Weise berechtigt zu sein, auf/in dem die Photovoltaikanlage installiert werden soll. Bei Miteigentum z. B. von Ehe-/Lebenspartnern ist auch die schriftliche Zustimmung des Miteigentümers erforderlich (durch zusätzliche Unterschrift des Vertrags).
14. Einwilligung der Verwertung von Fotografien Ihres Hauses
Sie berechtigen uns, Fotografien Ihres Hauses zu erstellen, um die Arbeiten im Zusammenhang mit der Errichtung der Photovoltaikanlage zu dokumentieren. Die Fotografien sind anonym und weisen keinen Personenbezug auf, es sei denn, die betroffenen Personen stimmen einer Aufnahme ausdrücklich und schriftlich zu.
Wir verwenden angefertigte Fotografien ohne Personenbezug auch zu Werbezwecken. Sofern die Fotografien von Ihrem Grundstück aus angefertigt wurden, erklären Sie mit Angabe Ihrer Vertragserklärung die Einwilligung in die gewerbliche Verwertung der angefertigten Fotografien.
15. Rücktrittsrecht
Die WNW Energie GmbH ist berechtigt, von dem Vertrag/Auftrag zurückzutreten, wenn
- Die Kunden Ihren Pflichten nicht nachkommen,
- die Installation einer Photovoltaikanlage wegen unzureichender Statik des Gebäudes, insbesondere des Daches, nicht möglich ist und Sie eine auf Ihre Kosten durchzuführende Ertüchtigung nicht
- die Netzverträglichkeitsprüfung des Netzbetreibers negativ
- Sie Ihrer Mitwirkungspflicht nicht nachkommen oder die Mitwirkung
- die Einhaltung der von Netzbetreiber geforderten Ausführung des Zählerplatzes oder einer im Zusammenhang mit der Installation der Photovoltaikanlage etwaig erforderlichen Anpassung der Kundenanlage mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist, die uns bei der Angebotserstellung noch nicht bekannt sein
- der Kunde trotz Mahnung mehr als zwei Monate mit einzelnen vertraglich vereinbarten Zahlungen in Zahlungsverzug (ev. entstandene Kosten sind vom Kunden vollständig zu ersetzen. Im Falle einer notwendigen Vertrags-Rückabwicklung gilt §16 entsprechend)
Treten wir vom Vertrag zurück und beruht der Rücktrittsgrund auf einer schuldhaften Pflichtverletzung des Kunden, hat dieser die von WNW Energie GmbH für den Vertrag bereits aufgebrachten Kosten wie Material-, Transport- und Errichtungskosten, zu erstatten.
16. Vertragsverletzungen oder Rücktritt durch den Kunden
Sollte der Kunde nach Ablauf der Widerrufsfrist von einem unterschriebenen und rechts- gültigen Auftrag zurücktreten wollen, so stellt dies eine Vertragsverletzung dar und er ist gegenüber der WNW Energie GmbH zu entsprechendem Schadensersatz verpflichtet.
Sollte zwischen den beiden Parteien keine anderweitige einvernehmliche Regelung gefunden und beidseitig schriftlich bestätigt werden, so gilt stets ein Schadensersatz oder eine Stornierungs-Pauschale in folgender Höhe als verbindlich vereinbart: Der Kunde hat dreißig Prozent (30%) des Brutto-Auftragswertes an die WNW Energie GmbH zu zahlen.
Erst nachdem der Kunde die vollständiger Zahlung dieser Stornierungspauschale auf ein Konto der WNW Energie GmbH getätigt hat, kann die Auflösung des Vertragsverhältnisses mit allen Rechten und Pflichten bestätigt und der Auftrag ordnungsgemäß storniert werden.
17. Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns WNW Energie GmbH mit Adresse Dorfstr. 4, 83703 Gmund oder E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, schriftlich informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist einreichen.
Muster-Widerrufsformular
An WNW Energie GmbH Dorfstr. 4, 83703 Gmund, Deutschland, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
- Bestellt am (*)/erhalten am (*)
- Name des/der Verbraucher(s)
- Anschrift des/der Verbraucher(s)
- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
- Datum
(*) Unzutreffendes streichen
18. Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
19. Streitbewilligungsverfahren
WNW Energie GmbH nimmt im Rahmen des Verkaufs von Solarstrom-Systemen nicht an Verfahren mit Verbrauchern zur außergerichtlichen Streitbeilegung im Sinne des VSBG teil.
20. Stand der AGB’s: 01.08.2020
Gültigkeit: unbefristet bzw. bis offiziell von der Geschäftsleitung der WNW Energie GmbH eine neue Version veröffentlicht und als gültig bestätigt wird.
21. Schlussbestimmung
Auf das Vertragsverhältnis zwischen WNW Energie GmbH und dem Käufer findet ausschließlich das in der Bundesrepublik Deutschland geltende Recht Anwendung. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Wareneinkauf vom 11.04.1980 (UN-Kaufrecht) ist ausgeschlossen.
Ist der Käufer Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, so ist der Gerichtsstand für sämtliche gegenseitigen Ansprüche und Verbindlichkeiten der Sitz der WNW Energie GmbH in Miesbach.
Sollten einzelne Regelungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, in diesen Fällen, die unwirksame Bestimmung durch eine ihrem wirtschaftlichen Erfolg nach Möglichkeit gleichkommende wirksame Bestimmung zu ersetzen. Entsprechendes gilt im Falle einer Vertragslücke.
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